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Einwohnergemeinde

Öffentliche Bekanntmachung: Änderungen Zonenplan Sagistutz und Am Nagler; Geringfügiges Verfahren nach Art. 122 BauV
Genehmigung gemäss Art. 61 Baugesetz
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat von Grindelwald am 12. April 2016 beschlossenen Änderungen des Zonenplans im Gebiet «Sagistutz» und «Am Nagler» in Anwendung von Art. 61 Baugesetz genehmigt.
Die Veröffentlichung erfolgt gestützt auf Art. 110 Bauverordnung resp. Art. 45 der Gemeindeverordnung vom
16. Dezember 1998. Die genehmigten Akten liegen bei der Einwohnergemeinde Grindelwald, Bauverwaltung,
für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Grindelwald, 30. Juni 2016
Gemeinderat Grindelwald