Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Öffentliche Mitwirkungsauflage
Überbauungsordnung «Tracht»
Mit Aufhebung der UeO «Mountain Bistrotel» vom Januar 2004
Der Gemeinderat von Brienz bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die genannte Planung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Während der Zeit vom 8. Juli bis am 8. August 2016 liegen während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung folgende Akten öffentlich auf:
– Überbauungsplan
– Überbauungsvorschriften
– Zonenplanänderung
– Erläuterungsbericht
– Bebauungs- und Gestaltungskonzept
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz, zu richten und als Mitwirkung zu kennzeichnen.
Gemeinderat Brienz