Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2016
Im August ist die Hundetaxe für das Jahr 2016 zur Zahlung fällig. Die bereits in Beatenberg registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten die Rechnung für die Hundetaxe 2016 automatisch. Sollten Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen besitzen, bitten wir Sie, uns dies umgehend zu melden.
Taxpflicht
Gemäss dem Gebührenreglement vom 7. Juni 2013 und der Gebührenverordnung der Gemeinde Beatenberg vom 8. Juli 2013 beträgt die Hundetaxe Fr. 100.– und ist für alle Hunde, welche am 1. August 2016 älter als 6 Monate sind, zu entrichten. Die Hundemarken sind auf unbestimmte Zeit gültig und können somit auch für dieses Jahr wieder verwendet werden. Bei Nichtbezahlung der Hundetaxe bzw. Nichtanmeldung des Hundes wird nebst der Taxe auch eine Busse erhoben.
Amicus
Aufgrund verschiedener Anpassungen in der Schweizer Gesetzgebung (Artikel 16 bis 18 der Tierseuchenverordnung) wurde am 1. Januar 2016 die Anis Datenbank durch die Datenbank Amicus abgelöst. Ihre Erstregistrierung als neue / r Hundehalter/in nimmt die Abteilung Gemeindeschreiberei Beatenberg vor. Nach der Anmeldung erhält die Halterin/der Halter eine Personen-ID. Bisherige Hundehalter/innen wurden von Anis in Amicus übertragen und müssen nicht neu erfasst werden. Falls Ihr Hund noch nicht auf Amicusregistriert ist, suchen Sie den Tierarzt auf und nehmen Sie Ihre Amicus-Personen-ID mit. Der Tierarzt implantiert Ihrem Hund einen Mikrochip und meldet das Tier bei Amicus an. Als Hundehalter/Hundehalterin sind Sie verantwortlich, dass Sie Mutationen wie Halterwechsel, Tod des Hundes usw. in AMICUS erfassen. Auskunft über die Hundetaxe erteilt Ihnen gerne das Verwaltungspersonal der Abteilung Gemeindeschreiberei, Telefon 033 841 81 21.
Beatenberg, 14. Juli 2016
Der Gemeinderat