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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Urs und Barbara Burkhardt, Fasanenweg 6, 3613 Steffisburg.
Projektverfasser: Streich-Holzbau, Eichzun 3, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus Geb.Nr. 72, Abbruch und Wiederaufbau EG und DG, Anpassungen im UG, Vergrössern der Balkone, Ersatz Ölheizung durch Wärmepumpe/Solar, Erstellen von drei Autoabstellplätzen auf Gbbl.Nr. 1894 bei Geb. Nr. 82a.
Hinweis: Die Gemeinde Ringgenberg ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt
Standort: Talstrasse 72 und 82a, Parzelle Nrn. 1735 und 1894, Koordinaten 2‘633‘931/1‘171‘640, Nutzungszone W2.
Ausnahmen:
• Unterschreiten der gesetzlichen Raumhöhe von 2,30 m im Untergeschoss UG, gemäss Art. 67 BauV,
  da bestehendes Mauerwerk unverändert.
• Unterschreiten des minimalen Gemeinde-Strassenabstandes gemäss SBG Art. 80 und Art. 11
  Gemeindebaureglement in Bezug auf die Erstellung der drei Autoabstellplätze.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Das Schmutzwasser wird in die Gemeindekanalisation und die öffentliche Abwasseranlage abgeleitet. Das Bauvorhaben liegt im Gewässerschutzbereich A.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Ringgenberg, 3852 Ringgenberg.
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. August 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile beim Wohnhaus und Pflöcke bei den Autoabstellplätzen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren von Lastenausgleichsansprüchen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 29. Juni 2016
Gemeindeschreiberei Ringgenberg