Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2016
Im August (Stichtag 1. August) ist die Hundetaxe für das Jahr 2016 zur Zahlung fällig. Hundehalterinnen und Hundehalter, welche bereits in Ringgenberg registriert sind, erhalten im August automatisch eine Rechnung. In diesem Zusammenhang bitten wir um Meldung, wenn Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen solchen besitzen (Finanzverwaltung Ringgenberg, Telefon 033 822 31 81, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Meldepflichtig sind alle Hunde. Bei der Anmeldung sind der Impfausweis inklusive Mikrochipnummer sowie der Sachkundenachweis vorzuweisen. Aufgrund der Mikrochippflicht verzichtet die Gemeinde Ringgenberg darauf, Hundemarken abzugeben, da diese für die Identifizierung nicht mehr erforderlich sind.
Taxpflicht
Für jeden gehaltenen Hund, welcher am 1. August über 6 Monate alt ist, muss eine jährliche Abgabe entrichtet werden. Die Taxe beträgt Fr. 100.– pro Hund.
AMICUS
Am 1. Januar 2016 wurde die ANIS-Datenbank durch die neue von AMICUS abgelöst. Neu müssen Hunde vor dem Einsetzen des Mikrochips bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Nach der Anmeldung erhält jede/r Hundehalter/in eine Personen-ID mit Login und Passwort. Ab diesem Zeitpunkt können Mutationen (Halterwechsel, Ferienadresse, Tod des Hundes usw.) direkt durch den/die Besitzer/in im AMICUS vorgenommen werden.
Finanzverwaltung Ringgenberg