Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Baupublikation

Gesuchstellerin: Graf-Zurbuchen Immobilien AG, Brunngasse 9, 3800 Matten.
Projektverfasser: Markus Graf, Brunngasse 9, 3800 Matten.
Bauvorhaben: Anbau Balkone; Erstellen von Parkplätzen.
Standort: Oberlandstrasse 14, Parzelle Nr. 211, Koordinaten 2‘635‘160 / 1‘170‘690, Zone W2.
Beanspruchte Ausnahmen: Überschreiten der Geschosszahl (Art. 57 GBR) bestehende Rechtswidrigkeit.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. August 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bönigen, 22. Juni 2016
Bauverwaltung Bönigen