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Einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahme für Abendlauf vom 1. Juli 2016, Wengen
Der Gemeinderat von Lauterbrunnen verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 6 SVG in Verbindung mit Art. 42 Abs. 2 SV für den Abendlauf, Wengen, folgende Verkehrsbeschränkung:
Wengen:
Ab 19.00 und ab 20.00 Uhr wird die Strecke Dorfstrasse–Reginastutz–Waldbort–Park–Chäsgruebi kurzzeitig gesperrt.
Auf den Strassen und Wegen Wengwald, Lediweg, Galliweidli, Gruebiwald, Lussen, In Gassen, Stutzweidli, Leen, Senggasse, Bahnhof muss zwischen 19.15 bis max. 20.30 Uhr mit Verkehrsbehin­derungen gerechnet werden.
Bitte beachten Sie die Abschrankungen und Hinweise vor Ort. Diese Beschränkungen gelten nicht für Polizei, Feuerwehr und Ambulanz im Einsatz.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Lauterbrunnen, 20. Juni 2016
Gemeinderat Lauterbrunnen