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Baupublikation

Bauherrschaft: Roland und Cornelia Tschanz, Lauberen 14, 3855 Schwanden b. Brienz.
Projektverfasser: Peter Mätzener, Architekturbüro, Strandbadstrasse 3, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Ersatz Dachkonstruktion. Einbau Lukarne West und Lukarne mit Terrasse Ost. Einbau von zwei Fenstern an der Nordfassade.
Standort: Marktgasse 32, Parzelle Nr. 805, Nutzungszone MK 3.
Beanspruchte Ausnahmen: Art. 414 GBR, Überschreiten der Dachaufbaulänge (Terrasse).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation bestehend, Bereich A.
Inventar: Ortsbildgestaltungsbereich (Baugruppe D).
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 25. Juli 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 26 Abs. 3 Bst. h Bewilligungsdekret).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Interlaken, 14. Juni 2016
Bauverwaltung Interlaken