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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchstellerin: Bergschaft Bussalp, Grindelwaldstrasse 45, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Sanierung der beschädigten Güterstrasse Bussalp / Oberläger: Einbau Asphaltbelag auf einer Länge von 880 m, Verlegen des Wanderweges.
Standort: Bussalp–Oberläger 72 E, Koordinaten 2’641’479/1’167’485 bis 2’641’477 / 1’167‘338 sowie 2’641’675 / 1’167’398 bis 2’642’298/1’167’467, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahmen: • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG) • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG/41c GSchV).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Grindelwald, 3818 Grindelwald.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. August 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli