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Einwohnergemeinde

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat folgenden Erlass in Kraft gesetzt hat:
Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES vom 20. Juni 2016
Inkraftsetzung: 1. Juli 2016
Rechtmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Der Gemeinderat