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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchstellerin: Ghelma AG Bau / Immobilien, Liechtenenstrasse 10, 3860 Meiringen.
Projektverfasserin: von Allmen Architekten AG, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit je drei Wohnungen und einer Einstellhalle (Gestaltungsfreiheit nach Art. 75 Baugesetz).
Hinweis: Die Gemeinde Unterseen ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Standort: Vorholzstrasse 1, 1a, 1b, Parzelle Nr. 2214, Koordinaten 2’630’900 / 1’170’500, Wohnzone 2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahmen: • Unterschreiten des Gebäudeabstandes (Art. 30 GBR) • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Unterseen, 3800 Unterseen.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 18. Juli 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli