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Einwohnergemeinde

Gemeindewahlen
Infolge Ablaufs der Amtsdauer werden die stimmberechtigten Frauen und Männer der Einwohnergemeinde Unterseen aufgefordert, am 25. September 2016 die Gemeindewahlen für die Legislatur 2017 bis 2020 vorzunehmen.
Gestützt auf die Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Unterseen (GO) respektive das Abstimmungs- und Wahlreglement der Einwohnergemeinde Unterseen (AWR) stehen folgende Wahlen an:
• Sechs Mitglieder des Gemeinderats nach dem Verhältniswahlverfahren – Proporz (Art. 33 Abs. 2 GO und Art. 34 ff. AWR)
• Gemeindepräsidentin oder Gemeindepräsident nach dem Mehrheitswahlverfahren – Majorz (Art. 33 Abs. 1 GO und Art. 58 ff. AWR)
Amtsdauer:
Die Amtszeit für die vorzunehmenden Wahlen beginnt am 1. Januar 2017 und endet am 31. Dezember 2020.
Allfällige Stichwahl:
Ein allfällig notwendig werdender zweiter Wahlgang für die Majorzwahl (Stichwahl) findet am 30. Oktober 2016 statt.
Stimmberechtigung:
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind gemäss Art. 32 GO alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Unterseen wohnhaft sind.
Stimmabgabe:
Gemäss Art. 19 AWR erfolgt die Stimmabgabe persönlich an der Urne oder durch briefliche Stimmabgabe.
Für die persönliche Stimmabgabe sind die Urnen im Gemeindesaal an der Oberen Gasse 4, 3800 Unterseen, am Sonntag 25. September 2016, von 9.30 bis 11.30 Uhr geöffnet.
Das Verfahren für briefliche Stimmabgabe richtet sich nach der Gesetzgebung über die politischen Rechte des Kantons Bern.
Wahlmaterial:
Die erforderliche Ausweiskarte sowie die amtlichen Wahlzettel werden den Stimmberechtigten spätestens zehn Tage (Art. 22 AWR) vor dem Urnengang zugestellt.
Die Benützung ausseramtlicher, gedruckter Wahlzettel ist gemäss Art. 43 AWR gestattet.
Stimmregister:
Das Stimmregister liegt zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten bei der Einwohnerkontrolle Unterseen öffentlich auf.
Begehren um Eintragung in dasselbe sind bis spätestens Dienstag, 20. September 2016, 17.00 Uhr, dort einzureichen.
Im Stimmregister eingetragene Personen, die keine Ausweiskarte erhalten oder die Karte verloren haben, können vom Stimmregisterführer gestützt auf Art. 22 Abs. 2 AWR bis Donnerstag, 22. September 2016, bis spätestens 16.00 Uhr, ein Doppel verlangen.
Wahlvorschläge:
Die Wahlvorschläge für sämtliche vorstehenden Wahlen sind bis spätestens am achtletzten Montag vor dem Wahltag, mittags 12.00 Uhr, bei der Gemeindeschreiberei durch eine beauftragte Person sowie unter Berücksichtigung der formellen Anforderung einzureichen. Da besagter Montag auf den 1. August 2016 und somit auf einen gesetzlichen Feiertag fällt, wird die Frist gestreckt und der Abgabetermin auf Freitag, 29. Juli 2016, 12.00 Uhr, vorverlegt.
Zudem hat jeder Wahlvorschlag sowohl für die Majorz- als auch für die Proporzwahlen die deutlich lesbaren Unterschriften von zehn in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten sowie am Kopf eine auf seine Herkunft hinweisende Bezeichnung zu tragen (Art. 35 ff. und 59 ff. AWR).
Verbesserung der Wahlvorschläge:
Allfällige Verbesserungen der Wahlvorschläge können von den Unterzeichnenden des Vorschlags bis am Freitag, 5. August 2016, 17.00 Uhr, auf der Gemeindeschreiberei eingebracht werden (Art. 39 AWR).
Listenverbindung:
Zwei oder mehreren Wahlvorschlägen kann bis am Montag, 8. August 2016, 17.00 Uhr, die übereinstimmende Erklärung der Unterzeichnenden oder ihrer Vertreter beigefügt werden, dass die Vorschläge miteinander verbunden seien (Listenverbindung). Innerhalb einer Listenverbindung sind auch Unterlistenverbindungen zulässig (Art. 40 AWR).
Versand des ausserordentlichen Wahlmaterials:
Die Gemeinde übernimmt die Aufwendungen für das Verpacken und den Postversand des gemeinsamen ausseramtlichen Wahlmaterials. Jede Gruppe (Partei usw.), die sich an diesem Versand beteiligen möchte, hat ihr Material bis spätestens Freitag, 12. August 2016, 15.00 Uhr, direkt beim Zentrum Mittengraben ZEMI, Mittengrabenstrasse 56, 3800 Interlaken, abzugeben.
Für den Postversand ist das ausserordentliche Wahlmaterial auf das Format A5 zu falten.
Unterseen, 25. Januar 2016
Einwohnergemeinderat Unterseen