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Baupublikation

Gesuchsteller: Hans-Rudolf und Ingrid Hostettler, Bernfeldweg 7, 3303 Jegenstorf.
Bauvorhaben: Neubau von zwei Dreifamilienhäusern mit Autounterstand.
Verlängerung der Geltungsdauer des Gesamtbauentscheides vom 28. August 2013 um zwei Jahre. Das Gebäude Nr. 9 wurde noch nicht erstellt.
Hinweis: Die Gemeinde Ringgenberg ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Standort: Kreuzlistrasse 9, Parzellen Nrn. 848 und 2505, Koordinaten 2‘634’400 / 1‘172’300, Wohnzone 2-geschossig (W2).
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Ringgenberg, 3852 Ringgenberg.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 18. Juli 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen gegen die Verlängerung der Geltungsdauer sind schrift-
lich und begründet innerhalb der
Auflage- und Einsprachefrist einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli