Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Genehmigung Neufassung Anhang II der Personalverordnung
Der Gemeinderat Ringgenberg hat die Neufassung von Anhang II der Personalverordnung, Jahresentschädigungen, Sitzungsgelder und Spesen mit Beschluss vom 29. März 2016 verabschiedet. Sie soll auf 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Gemäss Gemeindeordnung (GO) Art. 47 können mindestens der zwanzigste Teil der Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Ringgenberg das Referendum gegen die Neufassung von Anhang II der Personalverordnung ergreifen. Das Referendum muss schriftlich mit Name, Vorname, Adresse und mit Unterschriften versehen bei der Gemeindeverwaltung, 3852 Ringgenberg, eingereicht werden. Die Referendumsfrist beträgt dreissig Tage seit der Bekanntmachung und endet am 18. Juli 2016. Der Anhang II der Personalverordnung liegt auf der Gemeindeverwaltung Ringgenberg, 3852 Ringgenberg, während dieser Zeit zur Einsichtnahme auf.
Der Gemeinderat