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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchstellerin: Familie Kaspar von Almen AG, Trümmelbach, 3824 Stechelberg, vertreten durch Andreas von Almen, Architekt, Gerechtigkeitsgasse 62, 3011 Bern.
Projektverfasser: Andreas von Almen, Gerechtigkeitsgasse 62, 3011 Bern.
Bauvorhaben: Modernisierung Wohnhaus: Einbau WC, Verlegen Zugang von aussen nach innen, inklusive Abbruch alte Treppe, Anschluss Elektrizität und Trinkwasser, Erstellen einer Klärgrube mit einer Überlaufleitung.
Hinweis: Die Gemeinde Lauterbrunnen ist dem Zweitwohnungsgesetz unterstellt.
Nutzung: Die Hauptnutzfläche wird nicht erweitert und die ursprüngliche landwirtschaftliche Nutzung bleibt unverändert.
Standort: Wengen, Seilers Boden 1146, Parzelle Nr. 2860, Koordinaten 2’637’551 / 1’159’830, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahmen: • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG) • Baute in Waldesnähe (Art. 25 KWaG).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen und Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 25. Juli 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten und die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli