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Einwohnergemeinde

Bezug der Hundermarken 2016
Die diesjährigen Hundemarken sind auf der Gemeindeverwaltung bis spätestens 1. August 2016 zu beziehen. Die Gebühr beträgt Fr. 100.–.
Gemäss Art. 13 des kantonalen Hundegesetzes vom 27. März 2012 i. V. mit Art. 22 des Gebührenreglements der Gemeinde Grindelwald vom 1. Januar 2016 ist für jeden Hund, der über sechs Monate alt ist, eine Hundetaxe zu bezahlen.
Für einen termingerechten Bezug der Hundemarke 2016 danken wir allen Hundehalterinnen und Hundehaltern im Voraus bestens.
Sachkundenachweis
Alle Hundehalter/innen müssen sich seit dem 1. September 2008 ausbilden lassen. Der Sachkundenachweis für Hundehalter/innen besteht aus einem Theoriekurs und einem praktischen Training. Personen, die zum ersten Mal einen Hund halten wollen, müssen vor dem Erwerb des Hundes einen Theoriekurs von mindestens vier Stunden besuchen. Für Personen, die bereits einen Hund gehalten haben, ist der Theoriekurs nicht obligatorisch. Mit jedem neu erworbenen Hund muss die Hundehalterin / der Hundehalter ein praktisches Training von mindestens vier Lektionen absolvieren. Das praktische Training muss innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb des Hundes abgeschlossen werden.
Der obligatorische Sachkundenachweis ist unaufgefordert vorzuweisen.
Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie uns Änderungen betreffend Ihrer Hundehaltung sofort melden.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter folgenden Telefonnummern: 033 854 14 84 Bereich Sicherheit / Gemeindeverwaltung Grindelwald, 031 633 52 70 Veterinärdienst des Kantons Bern.
Bereich Sicherheit Grindelwald