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Einwohnergemeinde

Verkehrsfreie Dorfstrasse «Strassenfeste 2016»
Folkloreabende und Festwirtschaftsbetriebe im Freien entlang der Dorfstrasse
Veranstaltungsdaten
Jeweils mittwochs im Juli: 6. / 13. / 20. und 27. Juli 2016. Am 1. August, findet kein Strassenfest statt und die Dorfstrasse wird nicht gesperrt.
Jeweils mittwochs im August: 3. / 10. und 17. August 2016. Die verkehrsfreien Abende finden bei jeder Witterung statt.
Verkehrsmassnahmen
Die Dorfstrasse wird an den verkehrsfreien Abenden für jeglichen Verkehr gesperrt.
Sperrzeiten: jeweils 20.00 bis 24.00 Uhr.
Die Dorfstrasse wird ab Verzweigung Endweg bis Parkplatz Graben mit einem allgemeinen Fahrverbot belegt. Missachtung des Verbots wird mit Busse oder Anzeige geahndet.
Umfahrung
Eine Umfahrung wird wie folgt signalisiert: Dorfstrasse Verzweigung Endweg–Endweg–Grundstrasse–Grythstrasse–Aspistrasse–Mettenberg–Rybigässli oder ab Rothenegg via Grundstrasse.
Sonderbewilligungen
Es werden keine Ausnahmebewilligungen erteilt. Vorbehalten bleiben Fahrten der Notfall- und Rettungskräfte sowie der Polizei.
Rettungskorridor
Auf der gesperrten Dorfstrasse ist für hilfeleistende Fahrzeuge ein Korridor von mindestens 3 m zwingend freizuhalten.
Parkplatzsituation
Es stehen genügend öffentliche Parkplätze sowie die Parkhäuser Eiger+ und Sportzentrum zur Verfügung. Das widerrechtliche Parkieren ausserhalb der signalisierten und markierten Parkplätze ist untersagt. Missachtung wird mit Busse oder Anzeige geahndet. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge können auf Kosten des Fahrzeughalters abgeschleppt werden.
Anreise
Der Dorfkern ist ab Kreuzung Endweg bis Parkplatz Graben gesperrt und somit nicht befahrbar. Anreisende müssen die Fahrzeuge auf den öffentlichen Parkplätzen und im Parkhaus abstellen, bis die Strasse wieder für den Verkehr freigegeben wird. Gruppenreisende mit Bussen müssen auf dem Bärplatz (15-Min.-Zone) den Bus verlassen und die Hotels zu Fuss erreichen. In Ausnahmefällen ist es den Bussen erlaubt, die signalisierte Umfahrung zu benutzen, um die Gäste auf dem Parkplatz Graben aussteigen zu lassen.
Appell an die Betreiber von Festwirtschaftsbetrieben und Gewerbebetreibende
Bitte beachten Sie, dass keine Bauten vor 20.00 Uhr aufgestellt werden dürfen, wenn dadurch die Fussgänger oder der fahrende Verkehr in irgendeiner Form behindert wird.
Im Interesse der anreisenden Gäste bitten wir die Betreiber von Gast- und Beherbergungsstätten, die Gäste rechtzeitig über die Strassensperrung, Umleitung und Parkmöglichkeiten während dieser Zeit zu informieren.
Nach 23.30 Uhr dürfen im Freien keine musikalischen Darbietungen mehr stattfinden. Die allgemeine Nachtruhe ab 24.00 Uhr ist zwingend einzuhalten.
Der Bereich Sicherheit ist während der Anlässe unter folgender Telefonnummer erreichbar: Telefon 079 415 09 60.
Grindelwald Tourismus, der Gemeinderat und der Bereich Sicherheit danken Ihnen für das Verständnis und die Einhaltung der Verkehrsmassnahmen und wünschen allen Beteiligten eine schöne Sommersaison und erfolgreiche verkehrsfreie Abende.