Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Fundbüro
In der Gemeinde Ringgenberg werden einige Gegenstände verloren oder liegen gelassen. Vieles hat einen persönlichen oder materiellen Wert, und die betroffene Person ist dankbar, den verlorenen Gegenstand wieder zurückzuerhalten.
Was Sie beachten sollten, wenn Sie etwas gefunden haben:
• Die Finderin oder der Finder ist verpflichtet, die gefundenen Artikel im Fundbüro der Gemeinde Ringgenberg abzugeben, wenn der Wert
der Sache Fr. 10.– übersteigt.
• Die Finder haben ein Recht auf einen Finderlohn von ca. 10% des Wertes der Fundsache oder auf die Fundsache selbst, falls die Besitzerin oder der Besitzer sich nicht innerhalb eines Jahres gemeldet hat.
• Der Fundgegenstand wird nach Ablauf dieser Frist gegen eine Aufbewahrungsgebühr von Fr. 10.– gemäss Gebührenreglement der Gemeinde Ringgenberg der Finderin oder dem Finder überlassen.
• Persönliche Gegenstände wie Schlüssel usw. werden nicht dem Finder überlassen. Haben die Finder kein Interesse an den Fundgegenständen, werden sie, wo möglich, einer gemeinnützigen Institution übergeben.
Wenn Sie etwas verloren haben:
• Die Mitarbeitenden des Fundbüros benachrichtigen Sie, sofern die Fundsache eindeutig identifiziert werden kann.
• Verloren gegangene Gegenstände können Sie beim Fundbüro melden. Sobald Ihr Gegenstand gefunden wird, werden Sie benachrichtigt.
• Nicht abgeholte und nicht vermittelbare Schlüssel werden nach Ablauf eines Jahres vernichtet.
Gemeindeverwaltung Ringgenberg