Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Franz Dietrich, Seestrasse 34, 3700 Spiez.
Projektverfasserin: Guntern Architekten AG, Thalgutstrasse 13, 3116 Kirchdorf.
Bauvorhaben: Ausführungsprojekt zur generellen Baubewilligung vom 28. Dezember 2012 und 28. Februar 2014: Abbruch Wohnhaus und Garage, Neubau zwei Mehrfamilienhäuser mit Autoeinstellhalle sowie Wärmepumpe Luft und Verbreiterung Seeweg bis Autoeinstellhalle.
Hinweis: Die Gemeinde Leissigen ist der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Nutzung: Bau von Erstwohnungen mit entsprechendem Grundbucheintrag.
Standort: Dorfstrasse 14 und 16, Parzellen Nrn. 36 und 497, Koordinaten 2‘625’525 / 1‘167’050, Wohnzone WG 3.
Schutzzonen: Gewässerschutzzone A und Baugruppe C.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen, 3706 Leissigen.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 11. Juli 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli