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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchstellerin: Pistenbearbeitung GmbH, Postfach 454, 3823 Wengen.
Projektverfasserin: Porta AG, Chalet Petunia, 3823 Wengen.
Bauvorhaben: Erstellen einer Beschneiungsanlage mit entsprechenden Leitungen, Rohren und Schächten.
Hinweis: Die Genehmigung der Änderung der Überbauungsordnung Nr. 34A «Beschneiung Wengen-Kl. Scheidegg» durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung bleibt vorbehalten.
Standort: Wengen, Uf em Chneuw–Am Leen, Parzellen Nrn. 910, 6153, 1693, 1179, 2214, 4845, 1180, 2045, 2014, 3988, 3960, 968, 4371, 1197, 2224, 1731, 1694, 1692, 5996.02, 1291.01, Koordinaten 2‘637‘306 / 1‘161‘257, Zone: Überbauungsordnung Nr. 34A «Beschneiung Wengen-Kl. Scheidegg».
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahmen: • Baute in Waldesnähe (Art. 25 KWaG) • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG/41c GSchV).
Auflagestellen: • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 18. Juli 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten und die Markierung / Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli