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Einwohnergemeinde

Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. Gemeindeverordnung (GV) in Verbindung mit Art. 36a Organisationsreglement (OgR)
Gemeinderatsbeschluss über die Änderung der Verordnung für Beiträge an die musikalische Grundausbildung.
Gegen den oben erwähnten Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalter, Schloss, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.
Der neue Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung gegen eine Gebühr gemäss gültigem Gebührenreglement bezogen oder vom Internet www.lauterbrunnen.ch heruntergeladen werden.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Lauterbrunnen, 9. Juni 2016
Der Gemeinderat