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Einwohnergemeinde

Öffentliche Planauflage und Eröffnung des Gemeinderatsbeschlusses
Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 34A «Kleine Scheidegg–Wengen» im Gebiet Zielgelände Lauberhornrennen, Wengen.
Der Gemeinderat Lauterbrunnen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom
6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 16. Juni bis 18. Juli 2016 in der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen und im Tourismusbüro Wengen öffentlich auf.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeschreiberei Lauterbrunnen schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates vom 6. Juni 2016, das geringfügige Verfahren durchzuführen, kann innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli erhoben werden.
Lauterbrunnen, 9. Juni 2016
Der Gemeinderat