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Schwellenkorporation

Einladung zur ordentlicher Genossenschaftsversammlung
Mittwoch, 29. Juni 2016, 20.00 Uhr, Schulhaus Obermoos, Brienzwiler
Traktanden
1. Protokoll der Versammlung vom
24. Juni 2015
2. Jahresrechnung 2015
3. Voranschlag 2017
4. Finanzplanung 2016 bis 2021
6. Verschiedenes
Das neue Schwellenkorporationsreglement liegt gemäss Artikel 54 Gemeindegesetz (GG) 30 Tage vor der Versammlung auf der Gemeindeverwaltung Brienzwiler öffentlich auf.
Beschwerden gegen Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt in Interlaken einzureichen.
Das Stimmrecht richtet sich nach Artikel 22 Schwellenkorporationsreglement.
Brienzwiler, 6. Juni 2016
Der Vorstand