Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Verkauf von Produkten ab Hof oder Feld

Fleisch, Früchte, Gemüse, Käse, Speisekartoffeln usw.
Betriebe, die Fleisch, Früchte, Gemüse, Käse, Speisekartoffeln sowie andere Produkte ab Hof oder Feld verkaufen, werden darauf aufmerksam gemacht, dass der Verkauf gemäss Artikel 1, 3 und 14 des Bundesgesetzes über das Messwesen vom 17. Juni 2011 sowie der Mengenangabeverordnung vom 5. September 2012 Artikel 5 bis 7
nur über ein geeichtes Messmittel (Waage) erfolgen darf. Für allfällige Kontrollen und Eichungen von Messmitteln sowie für Auskünfte steht unsere Amtsstelle jederzeit zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage unter www.eichaemter-bern.ch.
Die Missachtung dieser Vorschrift kann strafrechtliche Massnahmen zur Folge haben.
beco Berner Wirtschaft
Arbeitsbedingungen
Marktaufsicht
Laupenstrasse 22
3011 Bern
Telefon 031 633 57 75