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Öffentliche Planauflage

Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren
Planvorlage der BLS betreffend Neubau Hallengebäude Werkstätte Bönigen
Gemeinde: Bönigen.
Gesuchstellerin: BLS Netz AG, Anlagen & Projekte, Genfergasse 11, 3001 Bern.
Gegenstand: Neubau Gebäude der BLS Werkstätte in Bönigen.
Das Vorhaben umfasst folgende Hauptelemente:
– Neubau Drehgestellhalle
– Neubau Logistikhalle
– Neubau Gebäude für Trafostation
– Abbruch bestehender Hallen- und Garagenanbau
Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.
Verfahren: Das Verfahren richtet sich nach dem Eisenbahngesetz (Art. 18 ff. EBG; SR 742.101), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE; SR 742.142.1) und nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).
Aussteckung: Die durch das geplante Werk bewirkten Veränderungen werden während der Auflagefrist im Gelände ausgesteckt.
Öffentliche Auflage: Die Planunterlagen können vom 13. Juni bis 12. Juli 2016 während der ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen, eingesehen werden.
Einsprachen: Einsprache kann erheben, wer nach dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.101) und dem EntG Partei ist.
Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen II, 3003 Bern, eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (vgl. Art. 18 f. Abs. 2 EBG in Verbindung mit Art. 35–37 EntG). Für nachträgliche Forderungen gilt Art. 41 EntG.
Einwände betreffend die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen.
Bern, 2. Juni 2016
Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern und Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination, 3011 Bern