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Einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahme Aareckstrasse
Die Post baut das Hauptgebäude in Interlaken um. Ein Provisorium der Post befindet sich seit dem 23. Mai 2016 im grünen ehemaligen Swisscomgebäude an der Aareckstrasse. Da gleichzeitig auch die Durchfahrt hinter der heutigen Post gesperrt ist (wegen Bauinstallationen), hat die Sicherheitskommission beschlossen, während der Bauarbeiten bis Ende Jahr 2016 eine provisorische Verkehrsmassnahme für die Aareckstrasse zu erlassen.
Die Sicherheitskommission Interlaken verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr (SVG) sowie Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung des Kantons Bern vom 29. Oktober 2008 (SV) und mit Zustimmungsverfügung des Oberingenieurkreises I vom 31. Mai 2016 die folgende Verkehrsmassnahme:
Signalisation:
Bis Ende 2016 wird das Signal 2.02 (verbotene Einfahrt) von der Aareck-
strasse in die Marktgasse gemäss Zustimmungsverfügung 1026-15 mit den Vortrittsignalen 3.09 (dem Gegenverkehr den Vortritt lassen) in Fahrtrichtung Aareckstrasse/Marktgasse und 3.10 (Vortritt vor dem Gegenverkehr) in Fahrtrichtung Marktgasse/Aareckstrasse temporär ersetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 46 Abs. 1 des Gemeindepolizeireglements und Art. 53 und 54 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Interlaken erhoben werden. Die Einsprache ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift der oder des Betroffenen enthalten.
Polizeiinspektorat Interlaken