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Baupublikation

Gesuchsteller: Francis Geldof, Aspistrasse 14, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Innenumbau und Sanierung bestehendes Gebäude mit Einbau Praxis, Ersetzen Fenster und Anbau Eingangsdach und Autounterstand und Abstellraum sowie Einbau Pelletheizung.
Projektänderung: verkleinerte Praxis, Erhalt der bestehenden Wohneinheiten, Anpassungen Autounterstand.
Hinweis: Die Gemeinde Grindelwald ist der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Standort: Aspistrasse 14, Parzelle Nr. 3126, Koordinaten 646’388 / 163’033, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahmen: • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG) • Baute in Waldesnähe (Art. 25 KWaG).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Grindelwald, 3818 Grindelwald.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 4. Juli 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli