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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller und Projektverfasser: Wilhelm Stettler, Hauptstrasse 76, 3707 Därligen.
Bauvorhaben: Neubau Appartmenthaus mit Garagen und ungedeckten Autoabstellplätzen.
Hinweis: Die Gemeinde Därligen ist der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt. Vorbehalten bleibt die Genehmigung der Überbauungsordnung Du Lac Därligen durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung für den Strassenanschluss auf der Westseite.
Nutzung: Bau von Erstwohnungen mit entsprechendem Grundbucheintrag und Bau von qualifiziert touristisch bewirtschafteten Wohnungen mit entsprechendem Grundbucheintrag (Einliegerwohnungen).
Standort: Dorfstrasse, Parzelle Nr. 39, Koordinaten 628’100/168’150, Zone: Überbauungsordnung Du Lac.
Schutzzonen: Gewässerschutzzone A.
Schutzobjekt: Erhaltenswertes K-Objekt (Nachbargebäude).
Ausnahme: Orientierung von Familienwohnungen nach Norden (Art. 64 Abs. 2 BauV).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Därligen, 3707 Därligen.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Juli 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli