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Einwohnergemeinde

Überbauungsordnung Nr. 22 «Bleikimatte» mit Zonenplanänderung und Bauprojekt im koordinierten Verfahren
Öffentliche Mitwirkungsauflage
Der Gemeinderat Interlaken bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 folgende Planung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage:
A) Zonenplanänderung
• Änderung Zonenplan
B) Überbauungsordnung Nr. 22
«Bleikimatte»
• Überbauungsplan
• Überbauungsvorschriften
Weitere Unterlagen zur Einsichtnahme
• Erläuterungsbericht
• Schlussbericht Workshopverfahren
Die Überbauungsordnung regelt die Bebauung des Areals «Bleikimatte» zwischen Postgasse, Neugasse und Blumenstrasse. Es sollen zwei Gebäude entlang der Strassen und eine eingeschossige Hofbebauung ermöglicht werden. Ausserdem soll der Aussenbereich der Liegenschaft Postgasse 3 neu organisiert werden.
Hinweise:
Für die neuen Bauten gemäss Richtprojekt soll ein Bauprojekt im koordinierten Verfahren nach Art. 88 Abs. 6 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG, BSG 721.0) in Verbindung mit Art. 122b der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV, BSG 721.1) erarbeitet und mit der bereinigten Überbauungsordnung zur öffentlichen Auflage gebracht werden. Für den Eingriff in die geschützte Baumgruppe wird im Rahmen des Bauprojekts ein Ausnahmegesuch eingereicht werden, welches auch Art und Umfang der Ersatzmassnahmen aufzeigt.
Die Unterlagen liegen vom 2. Juni bis zum 4. Juli 2016 bei der Bauverwaltung Interlaken zur Mitwirkung öffentlich auf. Sie können während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Am Mittwoch, 15. Juni 2016, findet um 20.00 Uhr eine öffentliche Informationsveranstaltung im City Hotel Oberland, Höheweg 7 in Interlaken statt.
Während der Frist der Mitwirkungsauflage kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Einwohnergemeinde Interlaken, Bauverwaltung, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken, zu richten.
Interlaken, 25. Mai 2016
Gemeinderat Interlaken