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Einwohnergemeinde

Ersatzwahl in den Grossen Gemeinderat
1. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Liste der Schweizerischen Volkspartei für den Grossen Gemeinderat keine Ersatzperson mehr für den in den Gemeinderat nachgerückten Franz Christ enthält.
2. Der Gemeinderat stellt fest, dass die Mehrheit der Unterzeichnenden der Wahlliste 2011 der Schweizerischen Volkspartei gestützt auf Artikel 27 Absatz 1 des Wahl- und Abstimmungsreglements vom 19. Oktober 1999 Daniel Handschin als neues Mitglied des Grossen Gemeinderates vorschlagen.
3. Gestützt auf Artikel 27 Absatz 2 des Wahl- und Abstimmungsreglements wird mit Amtsantritt am 14. Juni 2016 und bis zum Ablauf der laufenden Legislaturperiode am 31. Dezember 2016 als Mitglied des Grossen Gemeinderats und als Ersatz für den in den Gemeinderat nachgerückten Franz Christ als gewählt erklärt: Handschin Daniel, 1975, Lindenallee 42, 3800 Interlaken.
Gegen diese Ersatzwahl kann innert zehn Tagen seit der vorliegenden Publikation beim Regierungsstatthalter Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Interlaken, 25. Mai 2016
Der Gemeindeschreiber