Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Begräbnisbezirk

(umfassend die Gemeinden Brienz, Oberried, Schwanden, Hofstetten)
Ordentliche Versammlung
Dienstag, 21. Juni 2016, nach der ordentlichen KGV im KGH Kienholz
Traktanden
1. Jahresrechnung 2015
    a) Genehmigung der Jahresrechnung 2015
    b) Kenntnisnahme Nachkredittabelle 2015
2. Genehmigung total revidiertes Personalreglement
3. Wahl eines neuen Begräbnisbezirksrates
4. Orientierungen
5. Verschiedenes / Umfrage
Öffentliche Auflage
Die Unterlagen zu den Traktanden 1 und 2 liegen ab sofort im Sekretariat der Kirchgemeinde im KGH Kienholz auf. Öffnungszeiten Montag und Freitag 8.30–10.30 Uhr.
Das total revidierte Personalreglement liegt zudem in den Verwaltungen der oben erwähnten Einwohnergemeinden zu den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.
Das Protokoll der Versammlung vom 21. Juni 2016 liegt 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich im Sekretariat der Kirchgemeinde im KGH Kienholz auf.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken einzureichen (Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung (Art. 47 VRPG).
Wer Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften beanstanden will, muss – wenn es möglich war – diesen Mangel an der Versammlung selber schon gerügt haben (Rügepflicht nach Art. 49a GG).
Zur Versammlung sind alle Mitglieder des Begräbnisbezirks Brienz freundlich eingeladen.
Stimm- und wahlberechtigt sind alle Personen ab dem 18. Altersjahr, welche seit mindestens 3 Monaten in einer der oben erwähnten Gemeinden wohnhaft und stimmberechtigt sind.
Brienz, 19. Mai 2016
Der Begräbnisbezirksrat