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Einwohnergemeinde

Basisstrasse z’Beidetoren–Steiner
In Anwendung von Art. 113 Baugesetz vom 9. Juni 1985 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Gemeindeversammlung vom 26. Mai 2016 den Kostenanteil der Grundeigentümer auf 40% festgesetzt hat.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden. Eine Beschwerde ist zu begründen und in zwei Exemplaren einzureichen.
Der Gemeinderat