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Einwohnergemeinde

Publikation der öffentlichen Auflage von geringfügigen Änderungen des Zonenplanes nach Art. 122 Abs. 7 BauV
Öffentliche Planauflage und Eröffnung des Gemeinderatsbeschlusses vom 11. Dezember 2015.
Geringfügige Änderung des Zonenplanes: Auszonung von Zone W2 in LWZ Teilparzelle Nr. 503 (ca. 107 m2) und Einzonung von LWZ in Zone W2 Teilparzelle Nr. 323 (ca. 83 m2).
Der Gemeinderat Niederried b.I. bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung des Zonenplanes zur öffentlichen Auflage.
ZP und Waldfeststellungsverfahren nach Art. 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG) vom 4.10.1991, öffentliche Planauflage.
Der Gemeinderat von Niederried bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985 die ZP sowie die Waldfeststellung gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 27. Mai bis 1. Juli 2016, in der Gemeindeschreiberei Niederried b. I., Hauptstrasse 19, 3853 Niederried b. I., zu den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeschreiberei Niederried b.I. schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates vom 11. Dezember 2015, das geringfügige Verfahren durchzuführen, kann innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Niederried b. I., 23. Mai 2016
Der Gemeinderat