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Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung
Montag, 27. Juni 2016, 20.00 Uhr im Gemeindesaal der Schulanlage Bettenried
Traktanden
1. Verwaltungsrechnung 2015
– Genehmigung und Kenntnisnahme über Nachkredite
2. Sanierung Schiffanlegestelle Leissigen
– Verpflichtungskredit
– Genehmigung
3. Sanierung Stoffelbergweg
– Verpflichtungskredit
– Genehmigung
4. Überbauungsordnung «Rialto» mit Zonenplanänderung
– Genehmigung
5. Änderung Überbauungsordnung «Rigips»
– Genehmigung
6. Forstbetrieb Thunersee-Suldtal
a) Gemeindeforstrevier Thunersee-Suldtal
– Auflösung Anschlussvertrag
b) Organisationsreglement für das öffentlich-rechtliche Unternehmen «Forstbetrieb Thunersee-Suldtal»
– Genehmigung
7. Zukünftige Abwasserreinigung der Gemeinden Därligen/Leissigen
– Projekt Anschluss ARA Därligen an ARA Region Interlaken
a) Gemeindeverband ARA Region Interlaken
– Beitritt
b) Bauprojekt
– Genehmigung
c) Verpflichtungskredit
– Genehmigung
8. Verschiedenes
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2016 liegt spätestens 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden.
Stimmrecht
Die Versammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Leissigen Wohnsitz haben.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Leissigen, 4. April 2016
Gemeinderat Leissigen