Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Ordentliche Versammlung
Freitag, 27. Mai 2016, 20.15 Uhr, Gemeindesaal im Schulhaus
Traktanden
1. Verwaltungsrechnung 2015
a) Genehmigung Nachkredit übrige Abschreibungen Verwaltungsvermögen
b) Genehmigung Verwaltungsrechnung 2015
c) Kenntnisnahme von Nachkrediten
2. Gebührenreglement
Beschluss über die Anpassungen
3. Kauf der Liegenschaft von Feuz & Knecht Bedachungen GmbH
Beschluss über den Kauf, Umnutzung zu Mehrzweckhalle
4. Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Gündlischwand öffentlich zur Einsichtnahme auf. Zu Traktandum 3 wird noch eine öffentliche Informationsveranstaltung am Dienstag, 24. Mai 2016, 19.30 Uhr im Gemeindesaal im Schulhaus Gündlischwand durchgeführt.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Das Protokoll dieser Versammlung liegt vom 8. Juni bis 11. Juli 2016 bei der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.
Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten sowie Gäste sind zu der Versammlung freundlich eingeladen.
Zweilütschinen, 21. April 2016
Der Gemeinderat