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Baupublikation

Bauherrschaft: Bernische Pensionskasse, Schläflistrasse 17, 3000 Bern 22.
Projektverfasserin: Frutiger AG, Generalunternehmung, Worbstrasse 46, 3074 Muri b. Bern.
Bauvorhaben: Erstellung von Überdachungen im Aussenbereich von zwei Containerplätzen und einem Fahrradunterstand.
Hinweis: Die Gemeinde Matten bei Interlaken ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Standort: Jungfraublickallee, Parzelle Nr. 903, Koordinaten 2‘632‘240 / 1‘170‘105.
Nutzungszone: ZPP Nr. 9 «Zeughaus».
Beanspruchte Ausnahmen: Art. 80 Strassengesetz (SG) Bauen in der Bauverbotszone.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 20. Juni 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs 4 Bst a Baugesetz). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Matten, 11. Mai 2016
Bauverwaltung Matten