Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Öffentliche Mitwirkungsauflage
A)  Überbauungsordnung «Unterdorf» (Matten)
B)  Überbauungsordnung «Zufahrt Alpenstrasse / Lärchenweg 21» (Interlaken) Detailerschliessungsplan
Die Gemeinderäte von Matten und Interlaken bringen gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die genannten Planungen zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Während der Zeit vom 19. Mai bis am 20. Juni 2016 liegen während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltungen von Matten und Interlaken folgende Akten öffentlich auf:
Zu A:
–    Überbauungsplan
–    Überbauungsvorschriften
–    Erläuterungsbericht
–    Bebauungs- und Gestaltungskonzept
Zu B:
–    Detailerschliessungsplan
–    Kurzbericht
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten, oder die Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken, zu richten und als Mitwirkung zu kennzeichnen.
4. Mai 2016
Gemeinderat Matten und Interlaken