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Einwohnergemeinde

Beschlüsse des Grossen Gemeinderats Interlaken und fakultatives Referendum
Der Grosse Gemeinderat Interlaken hat am 10. Mai 2016 folgende Beschlüsse gefasst:
Wärmeenergie Bödeli, Abtretung der AVARI-Aktien der Gemeinde an das Gemeindeunternehmen der Industriellen Betriebe
1. Der Übertragung der 532 AVARI-Aktien der Gemeinde zum Buchwert von einem Franken an das Gemeindeunternehmen der Industriellen Betriebe Interlaken wird zugestimmt.
2. Das Geschäft untersteht dem fakultativen Referendum.
Swiss Economic Forum, wiederkehrender Gemeindebeitrag
1. Für unbefristet jährlich wiederkehrende Gemeindebeiträge an die Swiss Economic Forum AG wird ein Verpflichtungskredit von CHF 400‘000.– bewilligt, der mit einer Beitragsleistung von brutto CHF 30‘000.– und Dienstleistungen von CHF 10‘000.– ab 2017 ins Budget der Erfolgsrechnung eingestellt wird.
2. Der Gemeinderat wird ermächtigt, die Verträge mit der Swiss Economic Forum AG abzuschliessen, wenn das Swiss Economic Forum in Interlaken stattfindet und die Gemeinden Matten bei Interlaken und Unterseen ihre Anteile von zusammen CHF 13‘000.– an die Beitragsleistung von CHF 30‘000.– zugesichert haben. Stiftung Kunst- und Kulturhaus Interlaken und Verein Interlaken Classics, jährliche Standortgemeindebeiträge
Beschluss 1:
1. Der Leistungsvertrag zwischen den Einwohnergemeinden Interlaken, Matten bei Interlaken und Unterseen, dem Kanton Bern und den übrigen Regionsgemeinden mit der Stiftung Kunst- und Kulturhaus Interlaken für die Beitragsperiode 2017 bis 2020 wird genehmigt.
2. Für den Interlakner Beitrag ab 2017 an die Stiftung Kunst- und Kulturhaus Interlaken wird ein jährlich wiederkehrender Beitrag von CHF 28‘665.00 bewilligt, der jährlich ins Budget der Erfolgsrechnung einzustellen ist.
3. Der Beschluss nach Ziffer 2 ersetzt ab 2017 den Beschluss der Stimmberechtigten vom 9. Februar 2003, soweit er die jährliche Unterstützung der Stiftung Kunst- und Kulturhaus Interlaken betrifft.
4. Der Leistungsvertrag 2017 bis 2020 kann unterzeichnet werden, sobald auch die Gemeinden Matten bei Interlaken und Unterseen ihren Beiträgen rechtskräftig zugestimmt haben.
5. Der Gemeinderat wird ermächtigt, Leistungsverträge für weitere Beitragsperioden abschliessend zu beschliessen, solange der Interlakner Beitrag innerhalb von zehn Prozent des Beitrags für die Beitragsperiode 2017 bis 2020 liegt und auch die Gemeinden Matten bei Interlaken und Unterseen ihre Beiträge für neue Beitragsperioden beschliessen.
Beschluss 2:
1. Der Leistungsvertrag zwischen den Einwohnergemeinden Interlaken, Matten bei Interlaken und Unterseen, dem Kanton Bern und den übrigen Regionsgemeinden mit dem Verein Interlaken Classics für die Beitragsperiode 2017 bis 2020 wird genehmigt.
2. Für den Interlakner Beitrag ab 2017 an den Verein Interlaken Classics wird ein jährlich wiederkehrender Beitrag von CHF 21‘746.00 bewilligt, der jährlich ins Budget der Erfolgsrechnung einzustellen ist.
3. Der Leistungsvertrag 2017 bis 2020 kann unterzeichnet werden, sobald auch die Gemeinden Matten bei Interlaken und Unterseen ihren Beiträgen rechtskräftig zugestimmt haben.
4. Der Gemeinderat wird ermächtigt, Leistungsverträge für weitere Beitragsperioden abschliessend zu beschliessen, solange der Interlakner Beitrag innerhalb von zehn Prozent des Beitrags für die Beitragsperiode 2017 bis 2020 liegt und auch die Gemeinden Matten bei Interlaken und Unterseen ihre Beiträge für neue Beitragsperioden beschliessen.
Reglement über die Spezialfinanzierung Kultur, Änderung
1. Die Änderung der Artikel 2 und 4 des Reglements vom 23. Juni 1998 über die Spezialfinanzierung Kultur wird genehmigt.
2. Die Änderung tritt auf den 1. Januar 2017 in Kraft, sofern die Interlaken Classics ab 2017 über das kantonale Kulturförderungsgesetz unterstützt werden. Dieser ist bereits bei der Budgetierung 2017 zu berücksichtigen.
Neubau Kindergarten und Tagesschule West mit Untergeschoss zugunsten der Primarschule West, Rahmennachkredit
1. Für den Neubau eines Kindergartens und einer Tagesschule West mit Untergeschoss zugunsten der Primarschule West wird ein Rahmennachkredit von CHF 334‘107.15 bewilligt.
2. Die Abrechnung des Rahmenkredits für den Neubau eines Kindergartens und einer Tagesschule West mit Untergeschoss zugunsten der Primarschule West wird mit Kosten von CHF 3‘252‘107.15 zur Kenntnis genommen.
Rechtsmittel
Gegen die obigen Beschlüsse kann beim Regierungsstatthalter Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, innert dreissig Tagen ab der vorliegenden Publikation Beschwerde eingereicht werden.
Fakultatives Referendum
Die Abtretung der AVARI-Aktien der Gemeinde an das Gemeindeunternehmen der Industriellen Betriebe untersteht nach Artikel 7 OgR 2000 dem fakultativen Referendum. Das Referendum gilt als zustande gekommen, wenn ein Zwanzigstel der Stimmberechtigten handschriftlich und leserlich mit Namen, Vornamen, Jahrgang, Adresse und Unterschrift innert dreissig Tagen ab der vorliegenden Publikation beim Gemeinderat eine Urnenabstimmung verlangt. Für das konstruktive Referendum, das unter den gleichen formellen Bedingungen ergriffen werden kann, wird auf Artikel 37 Absätze 2 und 3 OgR 2000 verwiesen.
Interlaken, 11. Mai 2016
Der Gemeindeschreiber