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Einwohnergemeinde

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Gemeindeversammlung wie folgt zu verschieben und die Traktandenliste zu ergänzen:
Ordentliche Gemeindeversammlung
Montag, 27. Juni 2016, 20.00 Uhr im Schulhaus
Traktanden:
1. Entwidmung Verwaltungsvermögen, Wohnung Schulhaus
2. Jahresrechnung 2015
      a) Kenntnisnahme und Genehmigung der Nachkredite
      b) Genehmigung der Jahresrechnung 2015
3. Projekt Anschluss ARA Därligen an ARA Region Interlaken
      a) Beitritt zum Gemeindeverband ARA Region Interlaken
      b) Genehmigung Bauprojekt
      c) Genehmigung Verpflichtungskredit von 2,386 Mio. Franken
4. Wahlen: 1 Mitglied Gemeinderat (Ersatz für Patricia Stauffer)
5. Verschiedenes
Aktenauflage:
•  Die Akten zu den Traktanden liegen während 30 Tagen vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.
•  Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird jeder Haushaltung zugestellt.
Rechtsmittel:
•  Beschwerden in Wahlangelegenheiten sind innert zehn Tagen, gegen übrige Versammlungsbeschlüsse innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim
   Regierungsstatthalter von Interlaken einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG).
•  Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig 
   unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Därligen, 10. Mai 2016
Der Gemeinderat
Art. 19 Organisationsreglement vom 30. November 2001: Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt.