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Burgergemeinde

Ordentliche Burgergemeindeversammlung
Freitag, 10. Juni 2016, 20.00 Uhr im Hotel Hirschen in Wilderswil
Traktanden
1. Protokoll der ordentlichen Burgergemeindeversammlung vom 11. Dezember 2015
   – Kenntnisnahme der Genehmigung durch den Burgerrat
2. Jahresrechnung 2015
   a) Genehmigung der Nachkredite
   b) Genehmigung der Jahresrechnung 2015
   c) Kenntnisnahme der übrigen Nachkredite und der Investitionsrechnung 2015
3. Kenntnisnahme Kostenabrechnung
   – Kauf des Hotels Hirschen, Wilderswil
4. Berichterstattung der Datenschutzstelle
   – Kenntnisnahme des Jahresberichtes 2015
5. Abgabe einer Teilfläche des Grundstückes Wilderswil GB 615 Greiche im Baurecht an Remo Glaus und Karin Gafner
   – Beratung und Beschlussfassung mit Kompetenzerteilung an den Burgerrat zum Abschluss des Baurechtsvertrages mit allfälligen Dienstbarkeiten
6. Wahlen
   – 1 Burgerrat (Neuwahl)
7. Orientierungen und Verschiedenes
Aktenauflage
Es liegt zur Einsichtnahme in der Burgerverwaltung Wilderswil am Dienstagnachmittag zwischen 14.00 und 18.00 Uhr öffentlich auf:
a) die Jahresrechnung 2015 (Traktandum 2), 10 Tage vor der Versammlung
b) das Protokoll vom 10.6.2016, 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sowie interessierte Einwohnerinnen und Einwohner sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Im Anschluss an die Versammlung wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein kleiner Imbiss offeriert.
Wilderswil, 27. April 2016
Der Burgerrat