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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Michaela und Markus Borter-Hess, Hauptstrasse 92, 3805 Goldswil.
Projektverfasser: Streich – Holzbau, Planen + Bauen, Eichzun 3, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Anbau einer 2½-Zimmer-Wohnung mit Flachdach auf der Ostseite an bestehendes Wohnhaus. Flachdach extensiv begrünt.
Hinweis: Die Gemeinde Ringgenberg ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt
Standort: Hauptstrasse 92, Parzelle Nr. 1865, Koordinaten 2‘634‘204 / 1‘172‘057, Nutzungszone WG 2.
Ausnahme: Ausnahmegesuch betreffend Dachgestaltung gemäss Art. 24 Gemeindebaureglement GBR.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Schmutzwasser wird in die Gemeindekanalisation und die öffentliche Abwasseranlage abgeleitet. Das Bauvorhaben liegt im Gewässerschutzbereich A.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Ringgenberg, 3852 Ringgenberg.
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. Juni 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren von Lastenausgleichsansprüchen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 27. April 2016
Gemeindeschreiberei Ringgenberg