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Einwohnergemeinde

Beiträge aus dem Sportfonds für das Jahr 2015
Der Sportfonds bezweckt die Förderung und finanzielle Unterstützung des Jugendsports in der Gemeinde Lauterbrunnen.
Beitragsberechtigt sind:
– Jugendliche mit Wohnsitz in der Gemeinde Lauterbrunnen, die nach dem 1. Januar 1996 geboren sind und die eine besondere sportliche Leistung (Wettkampfsport) erbringen
– Sportvereine mit Sitz in der Gemeinde Lauterbrunnen, die ein Jugendprogramm anbieten
– Sportvereine ausserhalb der Gemeinde mit einem Jugendprogramm, welches in den Vereinen der Gemeinde Lauterbrunnen nicht angeboten wird.
Die zu unterstützenden Jugendlichen und Sportvereine müssen einem kantonalen oder eidgenössischen Sportverband angeschlossen oder von einem solchen anerkannt sein.
Einzureichende Unterlagen:
Vereine
– Ausgefülltes Gesuchsformular für Vereine
– Statuten (erstmalig oder nach jeder Änderung)
– Beitragsgesuch mit Beilage der letzten Jahresrechnung
– Liste der beitragsberechtigten Jugendlichen
– Bericht über die erbrachte Ausbildungsleistung (Jugendarbeit, Nachwuchsförderung)
– Bank- oder Postverbindung
Jugendliche
– Ausgefülltes Gesuchsformular für Einzelpersonen
– Beitragsgesuch
– Beitragsrelevante Ausgabenbelege
– Bank- oder Postverbindung
Gesuchsformulare können ab sofort auf dem Schulsekretariat, Telefon 033 856 50 84, oder im Internet unter www.lauterbrunnen.ch/Gemeindeverwaltung/Reglemente bezogen werden. Die Beitragsgesuche sind bis zum 31. Mai 2016 vollständig bei der Bildungs- und Kulturkommission, Gemeindehaus Adler, 3822 Lauterbrunnen, einzureichen.
Bildungs- und Kulturkommission Lauterbrunnen