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Baupublikation

Gesuchsteller: Seiler Daniel, Matte 29d, 3807 Iseltwald
Projektverfasserin: Trauffer Architekten GmbH, Weissenaustrasse, 3800 Unterseen.
Bauvorhaben: Renovation und Ausbau Einfamilienhaus. Einbau Luft-Wasser-Wärmepumpe. Energetische Sanierung.
Standort: Beundengasse 8, Parzelle Nr. 84, Koordinaten: 2‘634‘951/1‘170‘559.
Zone: Kernzone A.
Beanspruchte Ausnahmen: Überschreiten der Dachneigung (Art. 39 GBR) best. Rechtswidrigkeit.
Unterschreiten der Grenzabstände (Art. 57 GBR) best. Rechtswidrigkeit.
Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 24 GBR) best. Rechtswidrigkeit.
Unterschreiten des Gebäudeabstandes (Art. 32 GBR) best. Rechtswirdrigkeit.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juni 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bönigen, 25. April 2016
Bauverwaltung Bönigen