Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung
Freitag, 3. Juni 2016, 20.00 Uhr in der Turnhalle Bönigen
Traktanden
1. Jahresrechnung 2015; Genehmigung der Jahresrechnung 2015.
2. Kreditabrechnungen; Kenntnisnahme von Abrechnungen verschiedener Verpflichtungskredite
   a) Eigentumsübertragung der Strassenbeleuchtung von der BKW Energie AG an die Gemeinde Bönigen
   b) Anschaffung Strassenwischmaschine
3. Kehrichtabfuhr; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für die Kehrichtabfuhr 2017–2021 von Fr. 500‘000.–.
4. Uferschutzplanung; Bewilligung eines Nachkredites für die Uferschutzplanung von Fr. 50‘000.–.
5. Reglement zur Übertragung der Aufgaben in der Feuerungskontrolle; Genehmigung des Reglements zur Übertragung der Aufgaben in der Feuerungskontrolle.
6. Schul- und Sportanlagenbenützungsreglement; Genehmigung der Änderung des Schul- und Sportanlagenbenützungsreglements vom 12. Juni 2015.
7. Mitteilungen und Verschiedenes
Reglementsauflage
Die Reglemente gemäss den Traktanden 5 und 6 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während der Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Bönigen öffentlich auf.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Bönigen sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Bönigen Wohnsitz haben.
Bönigen, 4. April 2016
Der Gemeindeschreiber