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Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung
Montag, 9. Mai 2016, 20.15 Uhr im Mehrzwecksaal, Allmendstrasse 2a
Traktanden
1. Jahresrechnung 2015
1.1 Genehmigung der Nachkredite von Fr. 3‘700‘000.– für zusätzliche Ablieferung der Elektrizitätsversorgung,
Fr. 1‘800‘000.–
–übrige Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen, Fr. 1‘900‘000.–
1.2 Genehmigung der Jahresrechnung 2015 der Einwohnergemeinde Wilderswil mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 22‘201.39
1.3 Kenntnisnahme der Nachkredite von Fr. 1‘587‘247.72.
2. Kenntnisnahme von Kreditabrechnungen
2.1 Betriebsgebäude: Projektierung Neubau
2.2 Wasserversorgung: Sanierung Wasserleitung Sydachstrasse 1. Etappe
2.3 Sydachstrasse: Sanierung 2. Etappe Wasserleitung und Strasse
2.4 Elektrizitätsversorgung: Neubau Trafostation Jungfrau
3. Gemeindeordnung: Genehmigung der Neufassung per 1. Januar 2017
4. Elektrizitätsreglement (Reglement über den Netzanschluss, die Netznutzung und die Lieferung elektrischer Energie): Genehmigung der Neufassung per 1. Januar 2017
5. Wasserversorgung/Elektrizitätsversorgung: Zählerumbau und Anschaffung Smart Grid Hard- und Software, Bewilligung eines Investitionskredits von insgesamt Fr. 730‘000.00
6. Entwicklungsschwerpunkt/Gemeindeverwaltung: Kaufrecht und Erwerb von Parzelle Nr. 1483, Bewilligung eines Investitionskredits von Fr. 910‘000.00
7. Tempozone 30 Wilderswil: Projektierung und Umsetzung, Bewilligung eines Investitionskredits von Fr. 230‘000.00
8. Orientierungen
9. Verschiedenes
Es liegen zur Einsichtnahme öffentlich auf:
– 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeschreiberei die Gemeindereglemente (Gemeindeordnung und Elektrizitätsreglement gemäss Traktanden Nrn. 3 und 4)
– 10 Tage vor der Versammlung in der Finanzverwaltung die Jahresrechnung 2015 (Traktandum Nr. 1)
Teilnahme und Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Wilderswil Wohnsitz haben, sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Artikel 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Wilderswil, 30. März 2016
Der Gemeinderat