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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Marianne und Hans Bühler, Geissweg 5, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasser: Frutiger Holzbau AG, Hauptstrasse 225, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Anbau Autounterstand an Wohnhaus Geissweg Nr. 5.
Standort: Geissweg 5, Parzelle Nr. 2167, Koordinaten 2‘634‘455/1‘172‘373, Nutzungszone W2.
Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Das anfallende Dachwasser wird in die bestehende Versickerung geleitet. Das Bauvorhaben liegt im Gewässerschutzbereich A.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Ringgenberg, 3852 Ringgenberg.
Auflage- und Einsprachefrist bis 7. Juni 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren von Lastenausgleichsansprüchen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 27. April 2016
Gemeindeschreiberei Ringgenberg