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Gemischte Gemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung
Donnerstag, 9. Juni 2016, 20.00 Uhr im Gmeindshuus Oberried
Traktanden
1. Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2015 (genehmigt gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 5. Januar 2016)
2. Jahresrechnung 2015
– Genehmigung der Jahresrechnung 2015 und der Nachkredite
3. Gemeinderat / Ersatzwahl 1 Mitglied Gemeinderat für die Legislatur 2014–2017
4. Verschiedenes
Öffentliche Auflage
Die Unterlagen zu den Traktanden 1 und 2 liegen 30 Tage und die Wahlvorschläge von Traktandum Nr. 3 liegen 10 Tage vor der Gemeindeversammlung auf der Gemeindeschreiberei während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf. Das Protokoll gilt gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 5. Januar 2016 als genehmigt.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 2, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Teilnahme und Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Stimmberechtigt sind sämtliche Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3 Monaten politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben (Art. 4 OGR).
Oberried, 21. April 2016
Der Gemeinderat