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Baupublikation

Gesuchsteller: Thomas Kloibhofer und Marlies Winkler, Seestrasse 4, 8712 Stäfa.
Projektverfasserin: Archidee GmbH, Dorfstrasse 193, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Abbruch und Neubau Wohnhaus, Umnutzung des Ökonomiegebäudes in eine Wellnessanlage. Montieren einer Wärmepumpe.
Hinweis: Die Gemeinde Grindelwald ist der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Standort: Regenmattenstrasse 19, Parzelle Nr. 6204, Koordinaten 647’350 / 164’850, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahmen:
• Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
• Unterschreiten der minimalen Raumhöhe (Art. 67 BauV)
• Dachgestaltung und Dachaufbauten (Art. 40 GBR)
• Überschreiten der Geschosszahl (Art. 37 GBR)
• Überschreiten des Gebäudevolumens (Art. 41 GBR)
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Grindelwald, 3818 Grindelwald.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 10. Juni 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli