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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchstellerin: Wengernalpbahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Generalplaner V-Bahn: von Allmen Architekten AG und Prantl Bauplaner AG, p. A. Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Abbruch Unterstation der Elektrizitätswerk Grindelwald AG (EWG). Neubau Parkhaus für die V-Bahn mit 1040 Autoabstellplätzen (drei oberirdische und zwei unterirdische Geschosse). Bauten und Anlagen im Grundwasser (Grundwasserabsenkung).
Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung der Zonenplanänderung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.
UVP-Pflicht: Das Gesamtbauvorhaben (Seilbahnen / Parkhaus) unterliegt der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung gemäss dem Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01). Der koordinierte Umweltverträglichkeitsbericht ist Teil der Gesuchsunterlagen.
Standort: Grundstrasse 54A, Parzellen Nrn. 6217, 4404, 6422, 4666, Koordinaten 2’644’570/1’163’810, Zone für öffentliche Nutzung 2/2a.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahme: Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG/41c GSchV).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Grindelwald, 3818 Grindelwald.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 30. Mai 2016.
Seilbahnprojekt V-Bahn: Die folgenden Projektbestandteile gehören zum Seilbahnprojekt und werden im Plangenehmigungsverfahren nach Art. 9 ff. SebG (SR 743.01) und 18 ff. EBG (SR 742.01) durch das Bundesamt für Verkehr (BAV) beurteilt:
1. Konzessionierung und Bau folgender Seilbahnanlagen (einschliesslich Anpassungen und Abbruch bestehender Anlagen)
– 3S-Bahn Grindelwald Grund–Eigergletscher (Projekt WAB)
– Umlaufkabinenbahn Grindelwald Grund–Holenstein–Männlichen (Projekt GGM)
2. Bau folgender Anlagen
– Neubau Bahnterminal Grund mit Talstationen für beide Seilbahnen (Projekt der Grindelwald Grund Infrastruktur AG in Gründung, handelnd durch die WAB und die GGM)
– Neubau Bahnhaltestelle Rothenegg (Projekt BOB)
– Neu- und Umbau der Bahnstation mit Tunnelportalverlängerung Eigergletscher (Projekt BOB)
3. Weitere Projektbestandteile
– Energieversorgung für die neuen Anlagen
– Rodungen / Ersatzaufforstungen
– Schutz-, Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen nach den bundesrechtlichen Vorschriften über den Schutz der Umwelt, der Natur und der Landschaft
– temporäre Anlagen während der Bauzeit wie Materialseilbahn, Baupisten, Installationsplätze usw.
Diese Projekte werden gleichzeitig wie das Baubewilligungsverfahren für das Parkhaus und die Pistenkorrekturen durch das Bundesamt für Verkehr öffentlich aufgelegt. Einsprachen gegen die Projekte gemäss Ziffern 1–3 sind beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen I, 3003 Bern, einzureichen. Im Baubewilligungsverfahren wird auf Einsprachen gegen diese Projekte nicht eingetreten.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli