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Baupublikation

Gesuchstellerin: Wengernalpbahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Generalplaner V-Bahn: von Allmen Architekten AG und Prantl Bauplaner AG, p. A. Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Trassierung der Skipiste Eigergletscher–Fallboden. Erstellen neuer Beschneiungsleitungen entlang der Piste. Pistenverbreiterung Egg.
Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung der Zonenplanänderung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.
Standort: Gebiet Eigergletscher–Fallboden, Parzellen Nrn. 76, 2980, 6001 und 6002, Koordinaten 640’630 / 158’330, Überbauungsordnung Nr. 34 A «Beschneiung Wengen».
Ausnahme: Eingriffe in Vorkommen geschützter Pflanzen (Art. 18 ff. NHG).
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Auflagestellen: • Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen • Gemeindeverwaltung Grindelwald, 3818 Grindelwald • Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 30. Mai 2016.
Seilbahnprojekt V-Bahn: Die folgenden Projektbestandteile gehören zum Seilbahnprojekt und werden im Plangenehmigungsverfahren nach Art. 9 ff. SebG (SR 743.01) und 18 ff. EBG (SR 742.01) durch das Bundesamt für Verkehr (BAV) beurteilt:
1. Konzessionierung und Bau folgender Seilbahnanlagen (einschliesslich Anpassungen und Abbruch bestehender Anlagen)
– 3S-Bahn Grindelwald Grund–Eigergletscher (Projekt WAB)
– Umlaufkabinenbahn Grindelwald Grund–Holenstein–Männlichen (Projekt GGM)
2. Bau folgender Anlagen
– Neubau Bahnterminal Grund mit Talstationen für beide Seilbahnen (Projekt der Grindelwald Grund Infrastruktur AG in Gründung, handelnd durch die WAB und die GGM)
– Neubau Bahnhaltestelle Rothenegg (Projekt BOB)
– Neu- und Umbau der Bahnstation mit Tunnelportalverlängerung Eigergletscher (Projekt BOB)
3. Weitere Projektbestandteile
– Energieversorgung für die neuen Anlagen
– Rodungen / Ersatzaufforstungen
– Schutz-, Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen nach den bundesrechtlichen Vorschriften über den Schutz der Umwelt, der Natur und der Landschaft
– temporäre Anlagen während der Bauzeit wie Materialseilbahn, Baupisten, Installationsplätze usw.
Diese Projekte werden gleichzeitig wie das Baubewilligungsverfahren für das Parkhaus und die Pistenkorrekturen durch das Bundesamt für Verkehr öffentlich aufgelegt. Einsprachen gegen die Projekte gemäss Ziffern 1–3 sind beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen I, 3003 Bern, einzureichen. Im Baubewilligungsverfahren wird auf Einsprachen gegen diese Projekte nicht eingetreten.
Es wird auf die Gesuchsakten und die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli